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www.lwl-pflegezentrum-lippstadt.de | Entgelte/Pflegesätze inkl. Kurzzeitpflege - LWL-Pflegezentrum Lippstadt - 31.03.2023 URL: https://www.lwl-pflegezentrum-lippstadt.de/de/informationen_zur_aufnahme/entgelte_pflegesaetze_inkl_kurzzeitpflege/
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Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit rund 17.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region Westfalen-Lippe. Er betreibt 35 Förderschulen, 21 Krankenhäuser und 18 Museen und ist außerdem einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit Behinderung.

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LWL-Pflegezentrum Lippstadt

Entgelte/Pflegesätze inkl. Kurzzeitpflege

Für die Pflege und Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner des LWL-Pflegezentrums Lippstadt gelten ab dem 01.12.2019 bis zum 30.11.2020 entsprechend des Pflegegrades die nachstehenden Leistungsentgelte in Euro.

Erläuterung zu den Ausbildungskosten:
(*) Der Betrag der Altenpflege-Ausbildungsumlage wird jeweils jährlich pauschal festgelegt und dient der Refinanzierung der Auszubildenden in der Altenpflegeausbildung nach bisheriger Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger bis zum Herbst 2022. Der Ausgewiesene Betrag gilt vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020.


(**) Der Betrag zur Refinanzierung der generalistischen Pflegeausbildung gemäß Ausbildungs- und
Prüfungsordnung der Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann ab 01.01.2020 wird seitens der Pflegekassen einrichtungsindividuell festgelegt und ist Bestandteil der Vergütungsvereinbarung. Der Gültigkeitszeitraum dieses Betrages ist daher vom 01.01.2020 bis zum 30.11.2020.

(***) Zu Pflegegrad 1 können Pflegeversicherten von ihren Pflegekassen auf Antrag (Vorlage der Rechnung) 125,00 € monatlich erstattet werden.


Zur Kurzzeitpflege gelten die nach Pflegegrad differenziert dargestellten Leistungsentgelte der vorstehenden Tabelle.
Ausnahme: Ist bei Aufnahme in die Kurzzeitpflege die Feststellung des konkreten Pflegegrades noch nicht erfolgt, liegt aber mindestens die Voraussetzung für den Pflegegrad 2 vor, gilt für den Zeitraum vom Beginn der Kurzeitpflege bis zum Bekanntwerden des endgültigen Pflegegrades der berechnungstägliche Pflegesatz des PG 3 (96,26 €). Eine Rückverrechnung erfolgt nicht.

Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil
Der ab 01./2017 geltende und gemäß § 84 Abs. 2 SGB XI zu ermittelte „einrichtungseinheitliche Eigenanteil [EEE]“ wurde für das LWL-Pflegezentrum Lippstadt ab 01.12.2019 in den Pflegesatzverhandlungen auf 1.666,33 € festgesetzt.

Altenpflege-Ausbildungsumlage
Der gemäß § 82 a Absatz 3 SGB XI zu erhebende Ausbildungsumlagebetrag wurde vom Grundsatzausschuss für 2020 zu vollstationärer Pflege und zu der Kurzzeitpflege auf kalendertäglich
4,02 € festgelegt.

Refinanzierung der generalistischen Pflegeausbildung
Nach § 28 Abs. 2 Pflegeberufegesetz (PflBG) ist der Vergütungszuschlag zur Refinanzierung der einrichtungsindividuellen Ausbildungskosten mit 1,70 € vom „Grundsatzausschuss Kurzzeitpflege und vollstationäre Pflege NRW“ als ergänzender Bestandteil der Vergütungsvereinbarung beschlossen worden.

Sondenkost
Bei ausschließlicher Ernährung und Flüssigkeitsversorgung über eine PEG („Sondenkost“) werden die Kosten der Verpflegung um ein Drittel gemindert. Der Kostensatz Verpflegung ab 01.12.2019 beträgt 10,43 €/Tag.
 

Abrechnung der Leistungsentgelte
Abrechnungsbasis der stationären Leistungserbringung ist der Gesamtpflegesatz.


Auf der Grundlage der Gemeinsamen Empfehlungen des Bundesministeriums und der Verbände der Leistungserbringer und Leistungsträger, werden ab 02./2017 grundsätzlich die durchschnittlichen Monatsbeträge (Rechnerisch: Pflegesätze je Berechnungstag x 30,42 Tage) abgerechnet. Nur zu Zugangs- und Abgangsmonaten eines Betreuungsaufenthaltes erfolgen die Leistungsabrechnungen nach den tatsächlichen Tagen des Kalendermonats.


Mit der Einführung differenzierter Leistungsentgelte ist das LWL-Pflegezentrum Lippstadt ab dem 01.01.1998 berechtigt, bei vorübergehender Abwesenheit der Bewohnerinnen und Bewohner sog. Platzgebühren zu berechnen. Dazu gilt ab dem 01.05.2009 folgende Regelung:


- Bei Abwesenheiten von bis zu 3 Kalendertagen werden von der Pflegeeinrichtung 100 % der täglichen Entgelte für die Pflegeleistung, der Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Umlagebeträge zur Altenpflegeausbildung und die Refinanzierung der generalistischen
Pflegeausbildung als Platzgebühr berechnet.
- Zu Abwesenheiten werden ab dem 4. Kalendertag von der Pflegeeinrichtung 75 % der täglichen Entgelte für die Pflegeleistung, der Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Umlagebeträge zur Altenpflegeausbildung und die Refinanzierung der generalistischen
Pflegeausbildung als Platzgebühr berechnet.
- Die Investitionskostenpauschale wird zu allen Abwesenheitszeiten zu 100 % abgerechnet.

Vergütungsliste

Zwischen den Sozialleistungsträgern (Pflegekassen und Sozialhilfeträgern) und dem LWL-Pflegezentrum Lippstadt (Tagespflegeeinrichtung am Standort Geseke) wurden mit Wirkung zum 01.01.2020 bis zum 30.09.2020 für die Tagespflege folgende Vergütungssätze (Tagespauschalen) vereinbart:

LWL-Pflegezentrum Lippstadt

Apfelallee 20
59556 Lippstadt

Tel.: 02945 981-04
Fax: 02945 981-4009

 

Haus am Klostergarten in Geseke (zugehörig zum LWL-Pflegezentrum Lippstadt)
Bachstr. 43a
59590 Geseke
Tel.: 02942 9721-4900

Wir freuen uns über Ihre Bewerbung!

Freie Stellen finden Sie hier.

Initiativbewerbungen sind erwünscht!

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Ausbildung, FSJ und BFD

Das LWL-Pflegezentrum Lippstadt bietet 15 Ausbildungsplätze in der Altenpflege an. Außerdem besteht die Möglichkeit ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder den Bundesfreiwilligendienst (BFD) zu absolvieren.

Bewerben Sie sich hier, wir freuen uns auf Sie!

Beruf und Familie

Das LWL-Pflegezentrum Lippstadt ist zum audit "Beruf und Familie" zertifiziert.

Weitere Informationen

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